Gem. Regierungsverordnung 176/2008. (VI.30.) war das Energetik-Zertifikat ab dem 01. 01. 2012 ein Pflichtbestandteil der Kaufverträge. Im Kaufvertrag musste aber nur erwähnt werden, dass das Energetik-Zertifikat zwischen den Vertragsparteien übergeben bzw. übernommen wurde.
Ab. dem 01. Januar 2013 muss auch die Nummer des Energetik-Zertifikats für die kaufgegenständliche Liegenschaft in den Kaufverträgen angegeben sein.