Wichtige Änderungen des ungarischen Bodenrechts

Am 1. Januar 2024 ändern sich die Regeln für den Kauf und den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen. Ich möchte drei wichtige Regeln hervorheben.

  • beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften, die dem Bodenrecht unterliegen, muss der Kaufpreis in HUF festgelegt werden
  • der Kaufpreis darf nur und ausschließlich per Banküberweisung oder durch Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt gezahlt werden 
  • der Kaufvertrag darf keine besonderen Bestimmungen in Bezug auf den Inhaber des Vorkaufsrechts enthalten.

Viele Kaufverträge enthalten eine Klausel, dass der Inhaber des Vorkaufsrechts im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts verpflichtet ist, dem ursprünglichen Käufer die Anwaltskosten zu erstatten. Solche vertraglichen Bestimmungen werden an dem 01.01.2024 zur Verweigerung der behördlichen Genehmigung führen.