Zahlungsunfähigkeit

Insolvenz, Liquidation, Zwangslöschung

Bei der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten können vorübergehende oder endgültige Zahlungsschwierigkeiten bzw. administrative Versäumnisse auftreten, die zum Auslösen oder Beenden der Firma führen können.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten in den folgenden Verfahren sowohl auf der Schuldner- als auch auf der Gläubigerseite umfassend.

Insolvenzverfahren

Ziel des Verfahrens ist es, die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu beenden und seine Tätigkeit wiederherzustellen.
Dafür wird dem zahlungsunfähigen oder von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Schuldner ein Moratorium (Insolvenzschutz) gewährt, und er hat bis zu einem Jahr Zeit, sich mit den Gläubigern zu einigen und den Betrieb fortzuführen.

Reorganisationsverfahren 

Dabei handelt es sich um ein nach wirtschaftlichen Aspekten durchgeführten Verfahren, das die Vermögens-, Finanz- und Solvabilitätslage eines Unternehmens in finanziellen Schwierigkeiten verbessern und dadurch dessen Fortbestand sichern soll.

Liquidationsverfahren 

Die Liquidation ist das Verfahren zur Abwicklung eines insolventen Unternehmens ohne Rechtsnachfolger. Es dient dazu, die Gläubiger in der gesetzlich vorgesehenen Weise zu befriedigen.

Zwangslöschung

Zweck des Zwangslöschungsverfahren ist es, dass Unternehmen, die ihre Tätigkeit unter Verstoß gegen das Gesetz ausüben oder funktionsunfähig sind, endgültig aus dem Register gelöscht werden. 

Die Ursache für die Zwangslöschung ist in der Regel die Nichterfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen (Nichtabgabe der Steuererklärung, Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses), die in der Regel vom Steueramt durch die Löschung der Steuernummer eingeleitet wird.

Bei einer Zwangslöschung hat das Unternehmen 90 Tage, um seinen rechtmäßigen Betrieb wiederherzustellen.