Fachgebiete

Im Bereich Immobilienrechts besteht unsere Tätigkeit hauptsächlich aus juristischen Arbeiten und Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und der Entwicklung von Immobilien.

Ein anderes Gebiet unserer Tätigkeit ist die Abwicklung von Transaktionen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Immobilien, einschließlich der Durchleuchtung landwirtschaftlicher Betriebe und der kompletten Bearbeitung der mit der Agrarwirtschaft zusammenhängenden Geschäfte.

Unsere Juristen können auch in Fragen des Gesellschaftsrechts Dienstleistungen auf hohem Niveau anbieten.

Unseren Mandanten bieten wir vollumfängliche Dienstleistungen, beginnend mit der Auswahl der für den Kunden am besten geeigneten Gesellschaftsform, Gründung der Gesellschaft über Konsultationen hinsichtlich täglicher Betriebsfragen bis hin zur Auflösung der Gesellschaft.

Grundlegende Bedingung für die bestimmungsgerechte Tätigkeit der Firmen und anderer Wirtschaftsteilnehmer ist das geordnete Rechtsverhältnis bei den Arbeitsleistungen.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter sorgen für einen professionellen Hintergrund für unsere Mandanten in Fragen des Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts.

Die Interessen und Ansprüche unserer Mandanten werden von uns bei Bedarf auch in gerichtlichen Verfahren geltend gemacht.

Durch unsere hauptsächlich ausländischen Kunden verfügt unsere Kanzlei in Angelegenheiten des Familienrechts und Erbrechts im Zusammenhang mit internationalem Privatrecht über weitreichende Erfahrungen.

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in der Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen und Erbschaften.

Auch im Bereich Forderungsverwaltung bietet unsere Kanzlei den Kunden eine komplexe Dienstleistung.

Bei der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten können vorübergehende oder endgültige Zahlungsschwierigkeiten bzw. administrative Versäumnisse auftreten, die zum Auslösen oder Beenden der Firma führen können.