Ab dem 01.07.2024 wird das ungarische Bodenrecht wieder geändert

In vielen Fällen wurde das Vorkaufsrecht vom Inhaber des Vorkaufsrechts missbraucht, d.h. er verfügte über den Kaufpreis nicht. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss der Käufer ab dem 24.07.2024, wenn er dem Verkäufer eine Anzahlung geleistet hat, den Betrag der Anzahlung hinterlegen (in Form einer anwaltlichen Verwahrung oder im Falle eines notariellen Vertrags in Form einer notariellen Verwahrung) und den Beleg darüber der Annahmeerklärung beifügen. 

Ab dem 01.07.2024 sieht die Änderung vor, dass beim Bestehen einer Mehrnutzungsvereinbarung bezüglich des zu erwerbenden Eigentumsanteils diese Tatsache im Kaufvertrag auch aufzuführen ist. Wird das versäumt, wird die Genehmigung des Vertrags durch die Behörden verweigert.