Am 28. Januar 2025 treten neue Vorschriften in Kraft, die die Berechnungsweise der Gebühren und Kosten für die Einleitung eines Zivilverfahrens erheblich verändern werden.
Nach der aktuellen Regelung muss der Kläger bei der Einleitung eines Zivilprozesses in der ersten Instanz eine Gebühr von 6 % des Streitwerts bezahlen, wobei die Obergrenze der Gebühr bei 1,5 Millionen Forint liegt. Mehr kostete die Klage also auch nicht, wenn der Streitwert in die Milliarden ging.
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird der 6-Prozentsatz durch ein neunstufiges System ersetzt und die Obergrenze für die Höhe der Gebühr abgeschafft.
Durch das gestaffelte System werden Gerichtsprozesse mit geringem Streitwert weniger als nach dem bisherigen System kosten: So wird für ein Verfahren mit einem Streitwert von 10 Millionen Forint jedenfalls eine niedrigere Gebühr als die bisher geltenden 6% erhoben, und das gilt auch für einen Teil der Klagen von über 10 Millionen Forint. Oberhalb des Schwellenwerts von 24.435.714 HUF wird ein Verfahren jedoch mehr kosten als je zuvor.