Das neue elektronische Grundbuch

Nach wiederholten Verzögerungen trifft das neue Grundbuchgesetz am 15.01.2025 in Kraft.

Für Rechtsgeschäfte, die unter das neue Gesetz fallen, wird die elektronische Unterschrift der Parteien benötigt, während die Möglichkeit der unter den ausländischen Vertragspartnern beliebten Unterzeichnung per Videoanruf abgeschafft wird.

Nach den aktuellen - noch nicht in Kraft getretenen - Rechtsnormen werden das alte und das neue System bis zum 15.07.2025 noch parallel laufen, d.h. es wird möglich sein, Rechtsgeschäfte auf Papier abzuwickeln, danach werden aber nur noch die Regeln des elektronischen Verfahrens gelten.